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Trotz gegenteiliger Behauptungen ist der Gemeinderat befugt, von sich aus Maßnahmen zu ergreifen, um die Bevölkerung vor der drohenden Zerstörung ihres Lebensraums zu schützen.  Vielmehr sind die Mitglieder des Gemeinderats rechenschaftspflichtig, wenn sie die drohenden Gefahren und Schädigungen kennen und rechtswidrige Eingriffe in Natur, Umwelt und Lebensräume zulassen, begünstigen bzw. nicht anzeigen.

Ende 2019 wurde eine Baumschutzverordnung bis auf einige administrative Aspekte weitgehend fertiggestellt, vermeintlich nur um die Voraussetzungen für die Aufnahme Badens in die UNESCO-Welterbeliste der Great Spa Towns of Europe zu erfüllen (siehe »Baden bei Wien – In Erfüllung der Kriterien zur Eintragung in die UNESCO-Welterbeliste«).  Nach der Aufnahme in die Liste und vier Jahre später wurde die Baumschutzverordnung dem Gemeinderat noch immer nicht zur Beschlussfassung vorgelegt (siehe »Baumschutzverordnung der Gemeinde in Verzug«).

Die Gemeindeführung erklärte, dass die Gemeinde nicht die notwendige Unterstützung der Landesbehörde für die Baumschutzverordnung habe bzw. dass man sich „in dieser Frage an den Bundesgesetzgeber wenden“ solle, der „die entsprechende Rechtsgrundlage erlassen müsste“.  Allerdings sieht § 15 NÖ Naturschhutzgesetz Baumschutz in den Gemeinden vor:

Wenn es zur Erreichung dieses Zieles unumgänglich ist, kann der auf öffentlichem oder privatem Grund befindliche Baumbestand durch Verordnung des Gemeinderates unter Schutz gestellt werden.

Weiters sieht das »Neue Schutzzonenmodell« für NÖ Gemeinden die Erhaltung der schützenswerten Objekte vor.  Schutzwürdige Objekte sind solche, die zwar nicht durch „eine Entscheidung des Bundesdenkmalamtes“ geschützt sind, aber dennoch als grundsätzlich erhaltenswert gelten.  Hier hat es die Gemeinde versäumt, imposante und schützenswerte Gebäude zu erhalten, was der Gemeinderat trotz gegenteiliger Behauptungen der Gemeindeführung tun kann (siehe »Antrag auf Unterschutzstellung eines Gebäudes in Baden«).

Das Versagen des Gemeinderats, die Bevölkerung vor der Lebensraumzerstörung zu schützen, zeigt sich in der Weilburgstraße 37 (siehe »Verlegung der Umweltzerstörung in die Weilburgstraße in Baden«), wo die rechtlich möglichen Maßnahmen ignoriert wurden – eventuell ein Fall von Gefahr in Verzug.

Der Gemeinderat wird daher aufgefordert, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um unseren Lebensraum vor weiteren vermeidbaren Schädigungen und Zerstörungen zu schützen.

Petition Addressee(s):

- Bürgermeister Dipl.-Ing. Stefan Szirucsek
- Vizebürgermeisterin LAbg. Dr. Helga Krismer-Huber
- Stadtrat Johann Hornyik
- Stadtrat Michael Capek, MA, BEd, BA, BA
- Stadtrat Herbert Dopplinger
- Stadtrat Stefan Eitler
- Stadträtin Mag.a Petra Haslinger, MSc
- Stadtrat Peter Koczan
- Stadträtin Mag.a phil. Martina Nouira-Weißenböck
- Stadtrat Mag. Markus Riedmayer
- Stadtrat Franz Schwabl
- Stadträtin Angela Stöckl-Wolkerstorfer
- Stadträtin Maria Wieser

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