G. Autin | November 5, 2023

Österreichs Beitrag zu den Great SPAS of Europe ist die Kurstadt Baden bei Wien.  Baden ist 2021 in die Liste des UNESCO-Welterbes aufgenommen worden – als „Zeugnis der reichen Kur- und Badekultur, die die Kulturgeschichte Europas geprägt hat und bis heute einen wichtigen Beitrag zur europäischen Kultur leistet“.

Mit der Eintragung in die UNESCO-Welterbeliste der Great Spa Towns of Europe verpflichtet sich Baden bei Wien, Schutzinstrumente zur Erhaltung des außergewöhnlichen universellen Wertes und Planungsinstrumente für eine nachhaltige Entwicklung auf der Grundlage des geltenden Rechts zu ergreifen.

Für die Eintragung in die UNESCO-Welterbeliste ist neben dem außergewöhnlichen universellen Wert, der Authentizität und der Integrität der nominierten Welterbestätte auch ein funktionierendes Schutz- und Managementsystem erforderlich, um den Schutz, die Erhaltung, die Nachhaltigkeit und die Vermittlung der Welterbestätte zu gewährleisten.

Zu den Kriterien für die Eintragung in die UNESCO-Welterbeliste (siehe Kriterien) gehört, dass eine Stätte außergewöhnliche natürliche Merkmale oder Gebiete von außergewöhnlicher natürlicher Schönheit und ästhetischer Bedeutung aufweisen muss.  Darüber hinaus muss die Stätte die In-situ-Erhaltung der biologischen Vielfalt bedeutendsten und typischsten natürlichen Lebensräume enthalten, einschließlich solcher, die bedrohte Arten enthalten, welche aus wissenschaftlichen Gründen oder ihrer Erhaltung wegen von außergewöhnlichem universellem Wert sind.

Ende 2019 wurde eine Baumschutzverordnung bis auf einige administrative Aspekte weitgehend fertiggestellt, vermeintlich nur um die Voraussetzungen für die Aufnahme Badens in die UNESCO-Welterbeliste der Great Spa Towns of Europe zu erfüllen.  Nach der Aufnahme in die Liste und vier Jahre später wurde die Baumschutzverordnung dem Gemeinderat noch immer nicht zur Beschlussfassung vorgelegt (siehe »Baumschutzverordnung der Gemeinde in Verzug«).

Dafür hat UNESCO ein „Alarmsystem“ eingerichtet für den Fall, dass Stätten des Welterbes bedroht sind, z.B. die Errichtung von neuen Bauwerken (siehe „Die Rote Liste und Aberkennung“).  Die Rote Liste ist ein dringender Appell der UNESCO an den jeweiligen Staat, sich für die Bewahrung dieses Erbes einzusetzen und die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

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