Status: In Progress


Description

Die Bürgerinnen und Bürger Badens haben das Recht und die Pflicht, sich am Schutz der Gemeinde vor nicht nachhaltiger Entwicklung und der Zerstörung von Lebensraum zu beteiligen.  Dazu gehört der Schutz der ökologischen Qualität der Gemeinden ebenso wie der Schutz der schützenswerten Landschaftsteile, wertvoller Bausubstanz sowie bedeutsamen Bäume, um die Zukunftsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Gemeinde und das lokale Kleinklima sowie ein gesundes Lebensumfeld für die Bevölkerung zu erhalten.

Die Bürgerinnen und Bürger sowie der Gemeinderat müssen die Initiative ergreifen, um die schützens- und bewahrenswerten Bauten, Bäume und den Lebensraum in der Stadt Baden vor weiterer Zerstörung zu bewahren.  Zu den besonders schützenswerten Bauten gehören sowohl Denkmäler als auch Alltagsgebäude.

Jeder hat nach seinen Möglichkeiten in Verantwortung für die natürlichen Lebensgrundlagen zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes beizutragen und sich so zu verhalten, dass die Lebensgrundlagen für wildwachsende Pflanzen und wildlebende Tiere soweit wie möglich erhalten, nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt und gegebenenfalls wiederhergestellt werden.  So ist jedermann verpflichtet, die Natur zu schützen und nur soweit in Anspruch zu nehmen, dass ihr Wert auch für künftige Generationen erhalten bleibt.

Das örtliche Raumordnungsprogramm liegt im autonomen Wirkungsbereich der Gemeinde und hat somit unmittelbar Einfluss auf die Ordnung und Gestaltung des Lebensraumes.  Den Gemeinden wurde somit eine große Verantwortung und Herausforderung in der Anwendung dieses Instruments übertragen.

Das NÖ Landschaftskonzept baut auf den naturräumlichen Gegebenheiten, den Vorgaben (Schutzgegenstand, Erhaltungsziele u. dgl.) von Europaschutzgebieten gemäß § 9 NÖ Naturschutzgesetz 2000, den vorhandenen Nutzungen, der Belastung der Landschaft sowie den typischen Eigenarten der Kulturlandschaft auf.  Im Europaschutzgebiet liegen auch der Biosphärenpark Wienerwald und das Landschaftsschutzgebiet Wienerwald.

Baden grenzt an den Biosphärenpark Wienerwald, eine von der UNESCO besonders geschützte Landschaft.  Die Stadtgemeinde verpflichtet sich unter Mitwirkung der Stakeholder, die Biosphäre in und um Baden zu erhalten.

Zur sofortigen Hintanhaltung einer drohenden Zerstörung eines oder eines erheblichen Eingriffes in ein Europaschutzgebiet, Naturschutzgebiet oder Naturdenkmal kann die Behörde die jeweils notwendigen Maßnahmen ohne vorausgegangenes Verfahren und vor Erlassung eines Bescheides treffen.


Resources

Stakeholders

Discussion

Subscribe
Notify of
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments