Die Richtlinie 2001/42/EG des EU-Parlaments und des Rates über die "Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme" (SUP-Richtlinie) wurde durch die 14. Novelle zum NÖ Raumordnungsgesetz (NÖ ROG) in niederösterreichisches Landesrecht umgesetzt. Diese „Strategische Umweltprüfung“ (SUP) muss bereits bei der Planung von Raumentwicklungsmaßnahmen angewandt, um potenzielle erhebliche Umweltprobleme anzugehen. Die SUP dient dazu, dass die Raumverträglichkeit aller Maßnahmen eines örtlichen Raumordnungsprogramms gewährleistet sein muss und gegebenenfalls durch eine Raumverträglichkeitsprüfung nachgewiesen werden muss.
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