Die NÖ Raumordnung hat das Ziel, ein Gebiet so zu gestalten, dass die bestmögliche Nutzung und der Schutz des Lebensraumes unter Berücksichtigung der natürlichen Gegebenheiten, der Erfordernisse des Umweltschutzes sowie der abschätzbaren wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bewohner und der freien Entfaltung der Persönlichkeit in der Gemeinschaft, die Sicherung der lebensbedingten Erfordernisse, insbesondere zur Erhaltung der körperlichen und geistigen Gesundheit der Bevölkerung, vor allem Schutz vor Lärm, Erschütterungen, Verunreinigungen der Luft, des Wassers und des Bodens, sowie vor Verkehrsunfallsgefahren.

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