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Das Versäumnis der Gemeinde, geeignete Maßnahmen zur Verhinderung von Natur- und Umweltschäden in Baden zu ergreifen, hat zu irreparablen Störungen und Beeinträchtigungen in unserer Community geführt (siehe »Natur- und Umweltzerstörung in der Weilburgstrasse«).  Das Vorgehen der Bezirkshauptmannschaft Baden in Sachen Naturschutz lässt daran keinen Zweifel.

Ende 2019 wurde eine Baumschutzverordnung für die Stadt Baden bis auf einige administrative Aspekte weitgehend fertiggestellt, angeblich nur um die Voraussetzungen für die Aufnahme Badens in die UNESCO-Liste der Great Spa Towns of Europe zu erfüllen.  Doch nach der Aufnahme in die UNESCO-Liste und vier Jahre später ist sie immer noch nicht fertiggestellt, dem Gemeinderat vorgelegt und verabschiedet worden.

Die Gründe für die Untätigkeit der Gemeindeorgane bzw. der Verwaltung beim Natur-, Umwelt- und Lebensraumschutz reichen von der vermeintlichen Blockierung durch den Bürgermeister über die Behauptung eines Stadtrats, dies sei Aufgabe des Bundesgesetzgebers, bis hin zur unverhohlenen Ablehnung der Bezirkhautmannschaft.

Vom Seniorpartner in der Koalition in der Stadtregierung ist zu hören, dass die Gemeinde nicht die nötige Unterstützung der zuständigen Landesbehörde in Niederösterreich für die Baumschutzverordnung in der Gemeinde hat bzw. dass man sich „in dieser Frage an den Bundesgesetzgeber wenden“ solle, der „die entsprechende Rechtsgrundlage erlassen müsste“.

Die Gemeinden sind allerdings sehr wohl gesetzlich verpflichtet, die „erforderlichen Maßnahmen“ zum Schutz der Natur zu treffen und haben bei der Erfüllung der ihnen nach Landesrecht obliegenden Aufgaben die Ziele dieses NÖ Naturschutzgesetzes zu beachten.  Laut § 24 Behörden: „Die nach dem Gesetz der Gemeinde zukommenden Aufgaben sind im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde zu besorgen“.

Vom Juniorpartner in der Koalition ist zu erfahren, dass sie nichts tun könne, weil die Baumschutzverordnung vom Seniorpartner blockiert werde.  Ohne die Zustimmung des Seniorpartners wird die anstehende Baumschutzverordnung nicht vom Gemeinderat beschlossen werden – es sei denn, der Antrag wird von den Oppositionsparteien unterstützt.  Dies käme jedoch einem Koalitionsbruch mit dem Seniorpartner gleich.

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Petition Addressee(s):

- Bürgermeister Dipl.-Ing. Stefan Szirucsek
- Vizebürgermeisterin LAbg. Dr. Helga Krismer-Huber
- Michael Capek, MA, BEd, BA, BA
- Herbert Dopplinger
- Stefan Eitler
- Mag.a Petra Haslinger, MSc
- Johann Hornyik
- Peter Koczan
- Mag.a phil. Martina Nouira-Weißenböck
- Mag. Markus Riedmayer
- Franz Schwabl
- Angela Stöckl-Wolkerstorfer
- Maria Wieser

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