Gregory Autin | June 7, 2024

Die Missachtung der Zivil- und Bürgerrechte in Niederösterreich ist auf allen Verwaltungsebenen – Land, Bezirk und Gemeinde – zu erkennen.  Alle Versuche, die zuständigen Behörden für den Schutz der Natur in Baden bei Wien zur Verantwortung zu ziehen, stießen auf Ablehnung, Rechtfertigung oder Duldung der vermeintlich rechtswidrigen und mutwilligen Zerstörung der Natur.

In einem Versuch, die Rechtmäßigkeit des Fällens von Bäumen und der Zerstörung von Natur auf Privatgrund, die in der Regel auf Privatgrundstücken durch das NÖ Naturschutzgesetz geschützt ist, zu klären, verweigerte die Bezirkshauptmannschaft Baden eine Klarstellung (siehe »Verweigerung von Auskunft zu Umweltfragen«).  Der amtierende Beamte erklärte stattdessen, dass die Zerstörung von Natur und Umwelt ein „Grundrecht“ der Eigentümer von Privateigentum sei.

Die Bezirkshaupmanschaft bzw. die Gemeinde ist die zuständige Behörde für den Schutz der Natur bzw. Umwelt vor Beeinträchtigungen und Bedrohungen.  Daher müssen die Behörden 1. das Recht auf Umweltinformationen, 2. die Beteiligung an Entscheidungsprozessen und 3. den Zugang zu Gerichten und ordnungsgemäßen Verfahren sicherstellen. 

In dem Bemühen, die Gemeinde zur Achtung der Menschen- und Bürgerrechte und zum Schutz der Bürger in ihrem Wirkungsbereich zu bewegen, weigert sich die Gemeinde, die Verantwortung oder die Zuständigkeit für ein solches rechtswidriges Verhalten zu übernehmen bzw. es zu ahnden (siehe »Missachtung der Naturschutzpflicht der Gemeinde«).  Stattdessen duldet und lässt die Gemeinde die vermeintlich rechtswidrige Zerstörung zu (siehe »Rechtswidrig, aber nicht strafbar«).

Zusammen mit der Aarhus-Konvention müssen die zuständigen Behörden das Recht auf Leben, das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, das Recht auf Umweltschutz sowie das Recht auf eine gute Verwaltung  gewährleisten.  Diese Rechte sind unabdingbar und können von den Behörden nicht nach eigenem Dafürhalten anderen Rechten untergeordnet werden.

Menschenrechte sind Grundrechte, die die Menschen vor staatlicher Willkür schützen sollen und als Basis der Demokratie dienen.  In den Menschenrechten gibt es keine Hierarchie, sondern es sind die Überschneidungen und Überlappungen verschiedener Rechte und die wechselseitigen Beziehungen (siehe »Naturzerstörung ist kein Grundrecht«).

Share this!

Discussion

Subscribe
Notify of
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments