Das Wiener Baumschutzgesetz zum Schutz des Baumbestandes betrifft alle Bäume (ab einem Stammumfang von 40 Zentimetern) in der Bundeshauptstadt, auch private.  Wer fällen will, braucht eine Genehmigung. Das niederösterreichische Baumschutzgesetz – gibt es in dieser Art nicht.  Wenngleich Gemeinden über das Naturschutzgesetz eine gewisse Handhabe hätten.

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