Das Verwaltungsrecht regelt die Beziehungen zwischen dem Staat und seinen Bürgern. Dazu gehören unzählige Bereiche und Aufgaben, wie zB Regelungen betreffend Verwaltungsverfahren, Verwaltungsstrafrecht, Zustellrecht oder auch besondere Verwaltungsrechtsgebiete. Das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) enthält die allgemeinen Bestimmungen für Verwaltungsverfahren. Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (Bescheide) können unmittelbar bei den Verwaltungsgerichten mit dem Rechtsmittel der Beschwerde bekämpft werden. Dies gilt grundsätzlich auch im Verwaltungsstrafverfahren. Besondere Regelungen gelten im Gemeindebereich.