Das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) enthält die allgemeinen Bestimmungen für Verwaltungsverfahren.  Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (Bescheide) können unmittelbar bei den Verwaltungsgerichten mit dem Rechtsmittel der Beschwerde bekämpft werden.  Im ordentlichen Verfahren hat die Behörde ein Ermittlungsverfahren durchzuführen.  Der VfGH hat generell die Aufgabe, die Einhaltung der Verfassung (z.B. Verletzung von Grundrechten) zu kontrollieren.  Das Gleichbehandlungsgesetz verbietet Diskriminierung etwa beim Zugang zu Dienstleistungen.  Übertretungen von Verwaltungsbestimmungen ziehen Verwaltungsstrafen nach sich.

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