Der Abfallwirtschaftsplan Baden-Württemberg, Teilplan gefährliche Abfälle wurde am 11. Dezember 2012 vom Ministerrat angenommen und zur Bekanntgabe freigegeben.  Er schreibt den Teilplan Sonderabfälle von 2004 fort und umfasst den Planungszeitraum bis 2021.  Er enthält Ausführungen zu den Rechtsgrundlagen.

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