Dieses NÖ Umwelthaftungsgesetz (NÖ UHG) regelt auf der Grundlage des Verursacherprinzips verwaltungsrechtliche Maßnahmen zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden. Das Gesetz umfasst erhebliche Biodiversitätsschäden aus allen Tätigkeiten sowie Bodenschäden, die durch den Betrieb von Landes IPPC-Anlagen; die Verwendung von gefährlichen Stoffen und gefährlichen Zubereitungen, Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten; oder durch absichtliches Ausbringen genetisch veränderter Organismen in die Umwelt entstehen. Die Vermeidungs- bzw. Sanierungskosten trägt der Betreiber und Verursacher von den Umweltschäden.
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