In der Umweltinformationsrichtlinie der Europäischen Union sind alle Handlungen, die einen Einfluss auf den Zustand der Umwelt oder ihrer Bestandteile haben oder haben können, einschließlich Verwaltungsmaßnahmen wie Politiken, Gesetze, Pläne und Programme, aber auch Expertenmeinungen, als Umweltinformationen zu betrachten.  Zu den Verwaltungsmaß- und Verwaltungsakten gehören insbesondere Bekanntmachungen, verfahrensrechtliche Anordnungen und nicht verfahrensrechtliche Verwaltungsakte, sowohl bereits getroffene als auch geplante Maßnahmen.  Alle Behörden in Österreich sind verpflichtet, diese Umweltinformationsrichtlinie einzuhalten.

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