In der Gemeindeverfassung stehen die Grundsätze der Gemeindeselbstverwaltung. In der Gemeindeordnung (Gemeindegesetz) sind die Gemeindeorganisation, die Aufgaben der Organe, die Rechte und Pflichten der Bürger usw. beschrieben. In Österreich gibt es neun Gemeindeordnungen, die zwar alle die Bundesverfassung als Ursprung haben, aber Unterschiede aufweisen. Eine Gemeinde hat einen Gemeinderat, einen Gemeindevorstand und einen Bürgermeister, deren Aufgaben gesetzlich geregelt sind. Die Aufgaben der Gemeinde werden in der österreichischen Bundesverfassung und in den jeweiligen Gemeindeordnungen geregelt, die Landesgesetze sind.