Als parteipolitischem Kompromiss fehlte dem Föderalismus in Österreich jenes Gewicht, das er beispielsweise in der Schweiz hat.  Die Länder stehen dem Bund zwar formell verhältnismäßig stark gegenüber, die Verfassungswirklichkeit sieht jedoch anders aus.  Die Gesetzgebung des Bundes wird vom Nationalrat und vom Bundesrat ausgeübt.  Letzterer fungiert als Länderkammer und hat grundsätzlich ein aufschiebendes Veto bei Gesetzesbeschlüssen des Nationalrats.  Verfassungsgesetze und -bestimmungen, durch die Länderzuständigkeiten eingeschränkt werden, unterliegen der absoluten Zustimmung des Bundesrates, ebenso Grundsatzgesetze des Bundes.

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