Das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht wird grundsätzlich mit der Erhebung einer Beschwerde gegen einen Bescheid bzw. ein sonstiges Handeln oder Unterlassen der Verwaltungsbehörde eingeleitet. Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Beschwerden gegen einen Bescheid einer Verwaltungsbehörde wegen Rechtswidrigkeit (Bescheidbeschwerde); einen Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt wegen Rechtswidrigkeit (Maßnahmenbeschwerde); und die Verletzung der Entscheidungspflicht durch eine Verwaltungsbehörde (Säumnisbeschwerde). Beschwerden sind i.d.R. bei der säumigen Verwaltungsbehörde einzulegen.