In Österreich regelt das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) das Verfahren so gut wie aller Verwaltungsbehörden.  Gesonderte Verfahrensregelungen bestehen insbesondere für das Verwaltungsstrafrecht (Verwaltungsstrafgesetz), die Agrarbehörden (Agrarverfahrensgesetz) und die Dienstbehörden im öffentlichen Dienst (Dienstrechtsverfahrensgesetz), die ihrerseits jedoch in weiten Teilen auf das AVG verweisen.  Das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten ist in einem eigenen Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz geregelt.  Es gilt auch für Verfahren in den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde.

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