Die Bau- und Nutzungsordnung (BNO) verlangt, dass Aussenräume so zu erhalten und gestalten sind, dass Grünflächen von ökologischer Qualität entstehen insbesondere auch mit hochstämmigen Bäumen.  Die Bodenversiegelung ist auf ein Minimum zu beschränken.  Grünanlagen und Baumbestände sind soweit möglich zu erhalten.

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