Share this:

Auf der Freifläche an der Weilburgstraße 37 stehen nur noch eine majestätische Platane und eine edle Rotbuche sowie ein weiterer großer, für den Naturschutz wichtiger Baum.  Im April 2020 wurden andere ökologisch wichtige Bäume, die Lebensraum für zahlreiche gefährdete Vogelarten und andere Kleintiere boten, gefällt (siehe Bild).  Bei den drei verbliebenen Bäumen auf dem Grundstück handelt es sich um natürliche Gegebenheiten, die sich durch ihre Einzigartigkeit, Seltenheit oder Besonderheit auszeichnen.

Die Platane hat einen Stammumfang von ­­ca. 440cm und weist einen Kronendurchmesser von ca. 12-14m und eine geschätzte Höhe von mindestens 20m auf und ist geschätzt 183 Jahre alt (siehe Bild).  Die Rotbuche hat einen Stammumfang von ­­216cm, einen Kronendurchmesser von ca. 10-11m und eine geschätzte Höhe von mindestens 20m und ist geschätzt 127 Jahre alt (siehe Bild).

Laut NÖ Naturschutzgesetz 2000, Fassung vom 01.05.2023:

Jeder hat nach seinen Möglichkeiten in Verantwortung für die natürlichen Lebensgrundlagen zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes beizutragen und sich so zu verhalten, dass die Lebensgrundlagen für wildwachsende Pflanzen und wildlebende Tiere soweit wie möglich erhalten, nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt und gegebenenfalls wiederhergestellt werden.

Deshalb ist jeder aufgerufen, in Erfüllung der Verantwortung zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze der Schutzbestimmungen des NÖ Naturschutzkonzeptes für die verbliebenen schützenswerten Bäume auf dem Grundstück.  Diese Bäume sind ein unverzichtbarer Lebensraum für zahlreiche gefährdete Vogelarten und andere Kleintiere, schützen den Boden vor Austrocknung und tragen zur Erhaltung des Grundwasserspiegels im gesamten Einzugsgebiet bei.

Weiters besagt das Gesetz: „Insbesondere haben das Land und die Gemeinden im Rahmen der Besorgung der ihnen nach landesrechtlichen Vorschriften obliegenden Aufgaben auf die Zielsetzungen dieses Gesetzes Bedacht zu nehmen“.  Daher wurde mit diesem Antrag am 03.07.2023 beantragt, die drei verbliebenen Bäume auf dem Grundstück Weilburgstraße 37 zum Naturdenkmal zu erklären.

Petition Addressee(s):

- Bezirkshauptmannschaft Baden – Fachgebiet Anlagenrecht / Umweltrecht

Share this!

Discussion

Subscribe
Notify of
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments