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Das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung stellt fest, dass die Erhaltung der stadtbildprägenden und schützenswerten Bausubstanz in den niederösterreichischen Gemeinden nicht ausreichend gesichert ist.

Das »Neue Schutzzonenmodell« für die Stadterneuerung in den NÖ Gemeinden sieht die Erhaltung der schützenswerten Bausubstanz sowie deren baulich verträgliche Weiterentwicklung vor.  Ausschlaggebend für die Einführung des Schutzzonenmodells war der akut drohende Verlust von nicht denkmalgeschützten Objekten, die aber aufgrund ihrer bauhistorischen Besonderheiten bzw. des Charakters des Ortsbildes von den Gemeinden als schützenswert anzusehen sind.

Schutzwürdige Objekte sind solche, die „eine Unterschutzstellung nach dem Denkmalschutzgesetz aufgrund ihrer bauhistorischen, künstlerischen oder kulturellen Bedeutung nicht angedacht“ sind, aber grundsätzlich als schützenswert gelten.  Als schützenswert gelten Gebäude in Stadtbildzonen, die aufgrund ihrer Geschichte, ihres Erscheinungsbildes oder ihrer Situation im Straßenraum erhalten werden sollen.

Im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und im Interesse der Stadtgemeinde Baden beantragen wir die Unterschutzstellung eines imposanten, schützens- und erhaltenswerten Gebäudes in Stadtteil Rauhenstein Baden.  Auf der Liegenschaft Weilburgstraße 37, 2500 Baden - EZ 1375, KG Rauhenstein befindet sich ein für den Stadtteil bedeutendes Objekt.

Dieses Gebäude ist wegen seiner Lage im Straßenbild sowie seines Erscheinungsbilds für uns und zukünftige Generationen besonders schützens- und erhaltenswert (siehe Bild).  In seiner heutigen Form prägt das Bauwerk das Stadtbild seit mehr als 70 Jahren.

Bei der Prüfung des Antrages ist zu berücksichtigen, dass eine wesentliche Veränderung, insbesondere der Abriss des Gebäudes, die verbleibenden Bäume im Sinne des NÖ Naturschutzgesetzes bzw. des NÖ Raumordnungsgesetzes beeinträchtigen bzw. gefährden würde.  Dies sind die einzigen auf dem Grundstück verbliebenen schützenswerten Bäume, nachdem die anderen schützenswerten Bäume kürzlich gefällt und beseitigt wurden (siehe Bild).

Gemäß dem NÖ Raumordnungsgesetz 2014 hat die Gemeinde „die Auswirkungen von örtlichen Raumordnungsprogrammen auf die Umwelt und die Raumstruktur zu beobachten, um allenfalls frühzeitig auf unvorhergesehene negative Entwicklungen reagieren zu können“.  Deshalb ersuchen wir die Stadt Baden dringend, entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Petition Addressee(s):

- Stadtamt Baden

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