Gregory Autin | November 11, 2024

In der Regel sind die lokalen Behörden für den Schutz und die Entwicklung des Lebensraums in ihrem Einflussbereich verantwortlich.  Für eine nachhaltige Flächennutzung und den Schutz und die Entwicklung der bebauten Umwelt integrieren die Kommunen Umweltschutzmaßnahmen und Nachhaltigkeit in ihre Planung und setzen sie durch Flächennutzungspläne, örtliche Bauvorschriften und die Erteilung von Genehmigungen um.

Zu den wichtigsten Pflichten der Länder und Gemeinden gehören die Raumplanung, das Bauen und der Zivilschutz.  Die positiven Gewährleistungspflichten der Gemeinden beziehen sich auf Bereiche des Bau- und Raumordnungsrechts, wobei die Gemeinden bei der Umsetzung der positiven Pflichten unter anderem für die örtliche Bauaufsicht und die örtliche Raumplanung zuständig sind.

Die Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in den Planungsvorschriften bietet viele miteinander verknüpfte Vorteile für das Klima, die Gesellschaft, die Gesundheit, den Lebensraum von Wildtieren und die Wirtschaft.  Die Genehmigung ist ein wichtiger Teil der Umweltvorschriften, insbesondere da die Umweltziele angehoben wurden und die Notwendigkeit von Umweltmaßnahmen immer dringender wird.

Verschiedene Bauprojekte verstoßen jedoch gegen die Grundsätze der Nachhaltigkeit und des lokalen Umwelt- und Naturschutzes.  Zu den eklatanten Beispielen gehören von Bauherren vermarktete „grüne“ Projekte, bei denen viele große und gesunde Bäume gefällt werden, was zu einer noch stärkeren Erderwärmung und zur Zerstörung wichtiger Lebensräume für Wildtiere führt, sowie der Abriss bestehender Gebäude, anstatt sie zu renovieren, und große Flächen für Parkplätze, die das Problem der Bodenversiegelung noch verschärfen.

Die Kommunen haben die Pflicht, die Bevölkerung vor Umweltschäden im eigenen Wirkungbereich zu schützen und müssen dringend ihre Klimaschutzpolitik und -strategien anpassen, um ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen zu können.  Gerade im Bereich des Umweltrechts ist die Schutzpflicht des Staates eine „positive Verpflichtung“.  Zu den positiven Pflichten gehören nach dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Pflicht zur Organisation und Durchführung von Verfahren, die Pflicht zur Untersuchung und die Pflicht zur Information bei drohender oder konkreter Gefahr – Gefahr im Verzug.

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