Gregory Autin | August 28, 2024

Nicht alle Standorte sind gleichermaßen für die Umsetzung eines Bauvorhabens geeignet, denn es gibt Gebiete, die besonders schützenswert sind.  Für eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Bauwesen in Österreich ist in der Regel die Größe des Vorhabens ausschlaggebend, aber auch der Standort kann entscheidend sein, z.B. wenn das geplante Vorhaben in einer Schutzzone der Stadt, einem schützenswerten Gebiet wie einem UNESCO-Welterbe liegt oder wenn es sich in einem Umkreis von 300 Metern um eine Kinderbetreuungseinrichtung, ein Pflegeheim usw. befindet.

Kleinere Projekte, die den jeweiligen Schwellenwert eines Großprojekts nicht erreichen, können ebenfalls UVP-pflichtig, wenn ihre Auswirkungen mit denen ähnlicher Großprojekte vergleichbar sind.  Die Behörde muss in jedem Einzelfall prüfen, ob die Auswirkungen voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben werden.  Ergibt diese Prüfung, dass erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind, muss für das neue Projekt eine UVP im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden.

In diesen Fällen ist es notwendig, die Auswirkungen kleinerer Bauvorhaben, d.h. solcher, die einen bestimmten Schwellenwert nicht erreichen, im Vorfeld zu prüfen.  Im Rahmen einer UVP müssen die Auswirkungen des Bauvorhabens auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Land, Boden, Wasser, Luft und Klima bewertet werden.  Außerdem muss geklärt werden, welche Gegenmaßnahmen ergriffen werden können, um schädliche Auswirkungen auf die Umwelt zu verhindern.

Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Kleinbauvorhaben eine UVP erfordert, z.B.:

  • Auswirkungen auf Wohngebiete sowie Pflegeheime, Kindergärten usw.
  • Beeinträchtigung von Wohngebieten durch Lärm, Abwasser, Verschmutzung usw.
  • Auswirkungen auf die touristische Infrastruktur usw.

Bei der Pension Weilburg in Baden bei Wien, die sich in einem Wohngebiet und einer Schutzzone in einer UNESCO-Welterbestätte befindet, könnte der angestrebte Abriss des Gebäudes und der Bau eines größeren Gebäudes mit einer großen zweistöckigen Tiefgarage an seiner Stelle ein solches Kleinbauvorhaben sein.  Da der niederösterreichische Landeskindergarten Helenenstraße etwa 130 Meter und das Pflegeheim Casa Marienheim Baden nur 100 Meter entfernt sind, könnte eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich sein.

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