Gregory Autin | July 3, 2024

Umweltschutz fällt in Österreich in der Regel nicht in den Kompetenzbereich der örtlichen Raumplanung, obwohl einzelne Bereiche des Umweltschutzes von den Bundesländern auf die Gemeinden übertragen wurden.  Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Ziele und Grundsätze des Umweltschutzes in den Landesgesetzen und erörtert den Beitrag der Instrumente der örtlichen Raumplanung zum Umweltschutz.  In einer ausführlichen Zusammenfassung werden die Bestimmungen und Handlungsmöglichkeiten dargestellt, die der örtlichen Raumplanung zur Verfügung stehen, um effektiven Umweltschutz in die örtliche Planung zu integrieren.  Obwohl der Umweltschutz per se nicht in den Kompetenzbereich der Gemeinden fällt, sind die Handlungsmöglichkeiten der Gemeinden umfangreicher als allgemein angenommen.

Betrachtet man die besonderen/übertragenen Kompetenzen „Sonderbestimmungen der Länder für den Umweltschutz der örtlichen Raumplanung“ so stellt sich die Frage, ob die Gemeinden ihre Handlungsmöglichkeiten kennen.  Mit Ausnahme der Steiermark haben alle Bundesländer entweder eine besondere Parteistellung oder ein Anhörungsrecht oder beides.  Die Befugnis der Gemeinden, als Partei gegen naturschutzrechtliche Entscheidungen zu klagen, ist ein Privileg, das die Kontrolle des Umweltschutzes erhöhen kann.  Es ist jedoch zu beachten, dass die Gemeinden diese Rechte auch nutzen können, um den Umweltschutz negativ zu beeinflussen.  Problematisch wird diese Regelung, wenn die Gemeinde mit ihrer Beschwerde gegen Umweltschutzvorhaben des Landes vorgeht, indem sie sich auf den Schutz kommunaler Interessen beruft und diese damit verhindert.

Die Stelle des Naturschutzbeauftragten könnte auch mit kompetenten Personen aus verschiedenen Gemeinden besetzt werden. Gerade in kleinen Gemeinden kann es schwierig sein, eine engagierte Person für diese Aufgabe zu finden.  Gemeinsam mit den Naturschutzverbänden kann hier sicherlich ein größeres Bewusstsein für den Umweltschutz geschaffen werden.  Wenn sich die Möglichkeit ergibt, könnten sie auch in die kommunale Planung einbezogen werden und die Belange des Umweltschutzes vertreten.

Als fortschrittlich ist auch die Möglichkeit zu werten, dass lokale Naturdenkmäler oder lokale Schutzgebiete und kleinräumige Naturformationen von den Kommunen in den Bundesländern verordnet werden können.

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Prieler, J. (2019). Umweltschutz in der örtlichen Raumplanung in Österreich - ein Bundesländerüberblick. Der Öffentliche Sektor. Forschungsmemoranden/Der Öffentliche Sektor, 45(1). https://doi.org/10.34749/oes.2019.3084

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