Gregory Autin | December 26, 2024

Der Dipl.-HLFL-Ing. und Naturschutzsachverständige der Bezirkshauptmannschaft Baden stellte den eigentlichen Sinn und Nützung der Fällung der Bäume auf der ausgewiesenen Freifläche des Grundstücks in Frage.  Auch andere äußerten ihr Erstaunen über die willkürliche Zerstörung der Bäume und die Vernichtung des Habitats für verschiedene schützenswerte Vögel und Kleintiere. 

Solche Verstöße gegen das Natur- und Zivilschutzrecht mit Schädigungsabsicht führen in der Regel zur Unzumutbarkeit des Erhalts der Freifläche und regen deren Umwidmung an.  Sind die naturschutzrechtlichen und sonstigen Voraussetzungen für die derzeitige Widmung für eine angemessene Nutzung nicht mehr gegeben, ist es sehr wahrscheinlich, dass auf Drängen des Bauherrn eine Umwidmung vorgenommen wird.

Schädigungsabsicht liegt vor, wenn die Handlungen des Täters darauf gerichtet sind, einer anderen Person Schaden zuzufügen.  Der Begriff des Schadens ist nicht nur auf Vermögensschäden beschränkt, sondern auch auf die Verletzung immaterieller Rechte.  Gemäß § 1293 Satz 1 ABGB (Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch): „Schade heißt [danach] jeder Nachteil, welcher jemandem am Vermögen, Rechten oder seiner Person zugefügt worden ist“. 

Nach ABGB § 364 (1): „Im Besonderen haben die Eigentümer benachbarter Grundstücke bei der Ausübung ihrer Rechte aufeinander Rücksicht zu nehmen.“ Dementsprechend verpflichtet es die Grundeigentümer in einem Nachbarschaftsverhältnis ausdrücklich, auch auf die Interessen des jeweils anderen Rücksicht zu nehmen.  Der ABGB § 364 (2) bezweckt eine klare Abgrenzung der Rechte der benachbarten Grundeigentümer.

Ein Schikaneverbot gilt auch im österreichischen öffentlichen Recht § 1295 ABGB (2): „Auch wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise absichtlich Schaden zufügt, ist dafür verantwortlich, jedoch falls dies in Ausübung eines Rechtes geschah, nur dann, wenn die Ausübung des Rechtes offenbar den Zweck hatte, den anderen zu schädigen“.  Der von einer Schikane Betroffene hat nicht nur einen Anspruch auf Unterlassung, sondern kann auch Schadensersatz verlangen, wobei „der Schade mag durch Übertretung einer Vertragspflicht oder ohne Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden sein“.

Share this!

Discussion

Subscribe
Notify of
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments