Gregory Autin | September 23, 2024
Immer diese „Klimahysterie“, so der FPÖ-Chef Herbert Kickl, und diese „Untergangsapokalypse, die gezeichnet wird“, so Karl Nehammer, der österreichische Bundeskanzler und ÖVP-Obmann. Geregnet hat es schon immer und Hochwasser und Überschwemmungen gab es auch schon früher! Mit dieser und ähnlichen Aussagen weigern sich FPÖ und ÖVP, die politische Verantwortung für den Schutz der Bevölkerung vor Naturkatastrophen zu übernehmen.
Die aktuellen Wahlprogramme der beiden Parteien bieten keine ausreichenden Lösungen für die Klimakrise, keine Maßnahmen zum Schutz von Natur und Umwelt, keine Pläne für konsequente Renaturierung oder verbindliche Ziele gegen die Bodenversiegelung. Hat diese Nachlässigkeit und Leugnung der drohenden Gefahr die jüngsten Umweltkatastrophen verursacht?
Fahrlässigkeit ist die Unterlassung der gebotenen Sorgfalt und stellt eine Verschuldensart neben dem Vorsatz dar. Je nach Grad der Sorglosigkeit wird zwischen grober und leichter Fahrlässigkeit unterschieden, was bei der Berechnung von Schadenersatzansprüchen eine wichtige Rolle spielt.
Ein Verhalten gilt als leicht fahrlässig, wenn es auch für einen sorgfältigen Menschen nur gelegentlich vorkommt und der Schadenseintritt in solchen Fällen in der Regel nicht ohne weiteres vorhersehbar ist. Ein Verhalten ist grob fahrlässig, wenn ein normaler Mensch es in der gleichen Situation niemals tun würde.
Gefahr im Verzug liegt vor, wenn Leib und Leben bedroht sind, Untätigkeit das Verfahren gefährdet oder irreparable Schäden an der Umwelt etc. verursacht, die ein sofortiges behördliches Handeln erfordern. Eine behördliche Entscheidung kann ohne vorheriges Ermittlungsverfahren zum Schutz öffentlicher Interessen und Dritter erlassen werden, wenn es sich um Maßnahmen handelt, die bei Gefahr im Verzug keinen Aufschub dulden. Stellt die Behörde fest, dass Gefahr im Verzug ist, muss sie die unaufschiebbaren Maßnahmen selbst einleiten.
FPÖ und ÖVP sind engagierte und konsequente Blockierer von Umweltschutzmaßnahmen in Österreich und haben es verabsäumt, auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der jüngsten Umweltkatastrophen zu setzen. Stattdessen fordern sie angesichts konkreter Gefahr im Verzug Umweltschutzmaßnahmen mit „gesundem Hausverstand“ und „Eigenverantwortung“.