G. Autin | May 15, 2023

Um wirksame rechtliche Maßnahmen ergreifen zu können, muss festgelegt werden, inwieweit die verschiedenen Verwaltungsebenen und -strukturen für den Schutz der Umwelt verantwortlich gemacht werden können.  Die meisten Umweltprobleme haben eine lokale Dimension, und die lokalen Behörden sind die Regierungsebene, die den Bürgern am nächsten steht.  Dies deutet darauf hin, dass diese Verantwortung in die Zuständigkeit der lokalen und regionalen Behörden fällt.

Nach den geltenden Gesetzen und Vorschriften sind die lokalen Behörden für die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und zur Bekämpfung des Klimawandels verantwortlich und haben die Befugnis, die dafür entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen.  In einigen Ländern kann das Gesetz den Gemeinden die Verantwortung für die Erreichung von Umweltzielen auferlegen, so dass sie sowohl die Zuständigkeit als auch eine positive Verpflichtung zum Handeln haben – eine Sorgfaltspflicht („Duty of Care“).

Für die Entwicklung einer umweltfreundlichen bebauten Umwelt sollten nationale, regionale und lokale Vorschriften das grüne Bauen („Green Building“) fördern.  Dies bedeutet, dass die einschlägigen Ziele für eine nachhaltige Entwicklung („Sustainable Development Goals“, kurz „SDGs“) angewandt und eingehalten werden sollten.  Dazu gehören der Vorrang von Gebäuderenovierungen vor Neubauten, die angemessene Erhaltung, Renovierung und Nutzung/Wiederverwendung unseres städtischen Kulturerbes sowie die Anwendung von Anforderungen an nachhaltiges Design und Bauen und die Förderung hochwertiger Architektur und Bautechnologien.

Aufgrund der Bedeutung der Lokalisierung der SDGs muss das Recht der lokalen Behörden auf Beteiligung an umweltpolitischen Entscheidungen gestärkt werden, indem dieses Recht und diese Verpflichtung als Zusatzprotokoll zur Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung anerkannt wird.

Das Recht auf Beteiligung an den Angelegenheiten einer Gemeinde gibt den lokalen Regierungen die Möglichkeit auf Umweltfragen zu reagieren, die sich in ihrer Gemeinde stellen, und zwar im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip.  Das Subsidiaritätsprinzip besagt, dass eine Zuständigkeit möglichst von der kleinsten „zuständigen“ Einheit übernommen werden soll, wobei übergeordnete Einheiten nur dann eingreifen sollen, wenn die unteren Einheiten es nicht können.

Eine Gemeinde sollte auch in der Lage sein, über die Einrichtung lokaler Dienste zu entscheiden, die sie für notwendig oder sinnvoll hält, um die Herausforderungen unverzüglich und wirksam zu bewältigen.  Solche öffentlichen Dienstleistungen sollten den lokalen Gebietskörperschaften übertragen werden, da sie diese Aufgabe im Allgemeinen viel besser erfüllen können als regionale oder staatliche Stellen.

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