Gregory Autin | December 29, 2023

Die Naturschützbehörden erkennen in der Auslegung des NÖ Naturschutzgesetzes keine Verpflichtung der Gemeinden oder der privaten Grundeigentümer zur Achtung und Einhaltung des Gesetzes.  Damit hat das Gesetz keine praktische Auswirkung auf die Regelung des menschlichen Verhaltens in der Gesellschaft, wie dies Gesetze und Rechtsnormen tun müssen.

In § 5 Verpflichtung zum Schutz der Natur im NÖ Naturschutzgesetz 2000 heißt es jedoch: „So ist jedermann verpflichtet, die Natur nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes zu schützen und nur soweit in Anspruch zu nehmen, dass ihr Wert auch für künftige Generationen erhalten bleibt.  Insbesondere haben das Land und die Gemeinden im Rahmen der Besorgung der ihnen nach landesrechtlichen Vorschriften obliegenden Aufgaben auf die Zielsetzungen dieses Gesetzes Bedacht zu nehmen.”

§ 5 des NÖ Naturschutzgesetzes schreibt vor: „Jeder hat nach seinen Möglichkeiten in Verantwortung für die natürlichen Lebensgrundlagen zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes beizutragen.”

Inhaltlich ist ein Gesetz eine abstrakte, allgemeine Rechtsnorm, die das menschliche Verhalten in einer Gesellschaft regelt.  Ein Gesetz ist insofern verbindlich, als es Rechte und Pflichten begründet, deren Nichteinhaltung sanktioniert werden kann.  Wenn das Gesetz eine bestimmte Tätigkeit oder Handlung als unrechtmäßig oder verboten einstuft und rechtlich sanktioniert, handelt es sich um eine rechtswidrige Tat mit Strafcharakter – also um eine Straftat.

Verordnungen und Gesetze sehen bei Verstößen die Verhängung von Strafen vor.  Ob ein Gesetzesverstoß vorliegt, hängt davon ab, ob es sich um die Nichteinhaltung von Gesetzen, Richtlinien oder freiwilligen Kodizes handelt.

In der Normenhierarchie haben Gesetze Vorrang vor Verordnungen, Satzungen und Verwaltungsvorschriften.  Dementsprechend werden die Inhalte untergeordneter Rechtsnormen unwirksam und bedeutungslos, wenn sie dem übergeordneten Recht widersprechen.

In einem Rechtsstaat ist die Einhaltung von Gesetzen weder freiwillig noch in der Eigenverantwortung des Einzelnen.  Wenn es nicht ausdrücklich im Gesetz steht, gilt das Gesetz für jedermann – also für alle Bürger, Unternehmer und Amtsträger.

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