Gregory Autin | September 27, 2023
Ende 2019 wurde eine Baumschutzverordnung für die Stadt Baden bis auf einige administrative Aspekte weitgehend fertiggestellt, angeblich nur um die Voraussetzungen für die Aufnahme Badens in die UNESCO-Liste der Great Spa Towns of Europe zu erfüllen. Doch nach der Aufnahme in die UNESCO-Liste und vier Jahre später ist sie immer noch nicht fertiggestellt, dem Gemeinderat vorgelegt und verabschiedet worden.
Das Versäumnis der Gemeinde, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Natur- und Umweltschäden in Baden zu verhindern, hat zu irreparablen Störungen und Beeinträchtigungen in unseren Stadtteilen geführt (siehe „Natur- und Umweltzerstörung in der Weilburgstrasse in Baden“). Seitens der lokalen Politik und Verwaltung gibt es die üblichen Ausreden und Schuldzuweisungen für die Nichtumsetzung der anstehenden Baumschutzverordnung.
Vom Seniorpartner in der Koalition in der Stadtregierung ist zu hören, dass die Gemeinde nicht die nötige Unterstützung der zuständigen Landesbehörde in Niederösterreich für die Baumschutzverordnung in der Gemeinde hat bzw. dass man sich „in dieser Frage an den Bundesgesetzgeber wenden“ solle, der „die entsprechende Rechtsgrundlage erlassen müsste“. Dem widerspricht jedoch das NÖ Naturschutzgesetz, das im Wesentlichen folgendermaßen lautet:
„der Gemeinde zukommenden Aufgaben sind im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde zu besorgen ... Wenn es zur Erreichung dieses Zieles unumgänglich ist, kann der auf öffentlichem oder privatem Grund befindliche Baumbestand durch Verordnung des Gemeinderates unter Schutz gestellt werden. ... Eine solche Verordnung kann für das gesamte Gemeindegebiet oder Teile hievon … erlassen werden“.
Vom Juniorpartner in der Koalition ist zu erfahren, dass sie nichts tun könne, weil die Baumschutzverordnung vom Seniorpartner blockiert werde. Ohne die Zustimmung des Seniorpartners wird die anstehende Baumschutzverordnung nicht vom Gemeinderat beschlossen werden – es sei denn, der Antrag wird von anderen Parteien unterstützt. Dies käme jedoch einem Koalitionsbruch mit dem Seniorpartner gleich.