Gregory Autin | March 12, 2024
Behörden entscheiden nach eigenem Ermessen über Leben und Tod der Natur in der Gemeinde. Laut NÖ Naturschutzgesetz § 24 Behörden: „Die Naturschutzbehörde ist, soweit nicht die Zuständigkeit der Landesregierung oder der Gemeinde gegeben ist, die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde“. Die nach dem NÖ NSchG „der Gemeinde zukommenden Aufgaben sind im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde zu besorgen”.
Nach § 5 Verpflichtung zum Schutz der Natur: „Insbesondere haben das Land und die Gemeinden im Rahmen der Besorgung der ihnen nach landesrechtlichen Vorschriften obliegenden Aufgaben auf die Zielsetzungen dieses Gesetzes Bedacht zu nehmen. Nach § 27: „Die betroffenen Gemeinden haben zur Wahrung ihrer Interessen des Fremdenverkehrs, der örtlichen Gefahrenpolizei, des Orts- und Landschaftsbildes und der örtlichen Raumordnung Parteistellung im Sinne des § 8 AVG in den aufgrund dieses Gesetzes durchzuführenden Verwaltungsverfahren mit Ausnahme der Verwaltungsstrafverfahren sowie der Entschädigungsverfahren.“
Laut § 15 Baumschutz in den Gemeinden: „Ziel des Baumschutzes in Gemeinden ist es, die heimische Artenvielfalt, das örtliche Kleinklima und eine gesunde Wohnumwelt für die Bevölkerung aufrecht zu erhalten und zu verbessern oder das typische Orts-, Straßen- und Landschaftsbild zu sichern. Wenn es zur Erreichung dieses Zieles unumgänglich ist, kann der auf öffentlichem oder privatem Grund befindliche Baumbestand durch Verordnung des Gemeinderates unter Schutz gestellt werden.“
Vom Seniorpartner in der Koalition in der Stadtregierung von Baden bei Wien ist zu hören, dass die Gemeinde nicht die nötige Unterstützung der zuständigen Landesbehörde für die Baumschutzverordnung in der Gemeinde hat bzw. dass man sich „in dieser Frage an den Bundesgesetzgeber wenden“ solle, der „die entsprechende Rechtsgrundlage erlassen müsste“.
Vom Juniorpartner in der Koalition ist zu erfahren, dass sie nichts tun könne, weil die Baumschutzverordnung vom Seniorpartner blockiert werde. Ohne die Zustimmung des Seniorpartners wird die anstehende Baumschutzverordnung nicht vom Gemeinderat beschlossen werden – es sei denn, der Antrag wird von den Oppositionsparteien unterstützt. Dies käme jedoch einem Koalitionsbruch mit dem Seniorpartner gleich.