Gregory Autin | August 4, 2023
Im April 2020 kam es im Stadtteil Rauhenstien in Baden bei Wien zu einer massiven Zerstörung des natürlichen Lebensraums, der Natur und der Umwelt (siehe Bild).
Auf dem 3.647 Quadratmeter großen Grundstück stehen nur noch ein majestätischer Platane und eine edle Rotbuche sowie ein großer Nadelbaum, die für den Naturschutz und als Lebensraum für die Anwohner von großer Bedeutung sind. Alle anderen natur- und umweltrelevanten Bäume auf dem Grundstück, die einen wichtigen natürlichen Lebensraum für zahlreiche bedrohte Vogelarten und andere Kleintiere sowie eine ökologisch intakte Biosphäre für die Anwohner darstellten, wurden gefällt und beseitigt.
Das betreffende Grundstück gehört einer Projektentwicklungsgesellschaft. Dem Grundstückseigentümer und unbekannten Personen werden bezichtigt, durch diese drastische Zerstörung des natürlichen Lebensraums unserer Familie, unseren Nachbarn und unserer Gemeinde irreparablen Schaden zugefügt zu haben. Diese Personen werden verdächtigt, unverantwortlich, vorsätzlich und grob fahrlässig gehandelt zu haben.
Es wird angenommen, dass diese Personen gegen die folgenden Punkte in Abschnitt 7 des Strafgesetzbuchs verstoßen haben:
- § 180 – Vorsätzliche Beeinträchtigung der Umwelt
- § 181 – Fahrlässige Beeinträchtigung der Umwelt
- § 181f – Vorsätzliche Schädigung des Tier- oder Pflanzenbestandes
- § 181g – Grob fahrlässige Schädigung des Tier- oder Pflanzenbestandes
- § 182 – Andere Gefährdungen des Tier- oder Pflanzenbestandes
- § 183 – Fahrlässige Gefährdung des Tier- oder Pflanzenbestandes
Jeder, der von einem Verstoß gegen das geltende Umweltrecht erfährt, kann den Verstoß bei einer Staatsanwaltschaft oder einer Verwaltungsbehörde anzeigen. Diese entscheiden nach eigenem Ermessen, ob und welche Schritte sie unternehmen und welche Abhilfemaßnahmen sie ergreifen, die von der strafrechtlichen Verfolgung bis zur Schadensbehebung reichen.
Am 27.07.2023 wurde bei der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt Anzeige erstattet, um die Verantwortlichen für diesen Akt der Zerstörung und die daraus resultierende Schädigung der Umwelt, des Mikroklimas und unseres Lebensraumes zu ermitteln und zur Rechenschaft dafür zu ziehen. Die Anzeige wurde von der Staatsanwaltschaft am 28. Juli 2023 mangels Anfangsverdachtes umgehend abgewiesen und an die Bezirkshauptmannschaft Baden zur vermutlichen Erforschung weitergeleitet.
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Das österreichische Bundeskriminalamt weist darauf hin (https://bundeskriminalamt.at/602/), dass die Beeinträchtigung von Boden, Luft oder Wasser Straftaten gegen die Umwelt sind und dass viele Straftaten unentdeckt bleiben. Daher sind Hinweise aus der Bevölkerung unbedingt notwendig und werden unter umwelt@bmi.gv.at entgegengenommen.