These are original posts on issues that impact the protection and development of communities. They can be posted and filtered according to life-cycle phase –

Nachbar Stellung in Verfahren zum Grundeigentum
Da die Nachbarn gemäß § 8 AVG (Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991) iVm § 42 AVG Parteistellung genießen und ihnen daher auch bestimmte Parteirechte zustehen, ist es Aufgabe des Bürgermeisters bzw. der Behörde, die betroffenen Nachbarn zur jeweiligen Bauverhandlung einzuladen. Als Partei(en) haben sie die Mög ...
Posted on 02/01/25

Der Bürgermeister handelt im Interesse der Gemeinde
Zu den wichtigsten Aufgaben der Gemeinden gehören der Schutz und die Entwiklung des Lebensraum sowie der Zivilschutz. Die positiven Gewährleistungspflichten der Gemeinden beziehen sich auf Bereiche des Bau- und Raumordnungsrechts, wobei die Gemeinden bei der Umsetzung der positiven Pflichten unter anderem für die örtl ...
Posted on 31/12/24

Amtsmissbrauch durch Gemeinderat Untätigkeit
Der Amtssachverständige für Naturschutzangelegenheiten der Bezirkshauptmannschaft Baden sowie der Bürgermeister von Baden äußerten ihr Unverständnis über die willkürliche Zerstörung der Bäume und des Lebensraumes für schützenswerte Vögel und Kleintiere und stellten den Zweck und die Sinnhaftigkeit der Fällung der Bäume ...
Posted on 30/12/24

Servitut auf Privateigentum im öffentlichen Interesse
Eine Servitut ist eine Dienstbarkeit an einem fremden Grundstück oder einer fremden beweglichen Sache, die entweder eine Duldung oder eine Unterlassung für andere begründet und entweder durch Vertrag, Ersitzung (Erwerbsverfügung), behördliche Entscheidung oder durch Offenkundigkeit entsteht. Dienstbarkeiten können sic ...
Posted on 29/12/24

Raumordnung zur Erhaltung der Natur und Landschaft
Wenn „nicht mit beispielsweise Garagen unterbaut wird“, ermöglicht dieser Fläche „eine nachhaltige Bepflanzung etwa in Form von Bäumen“. Es soll insbesondere „Freiräume für die Erhaltung und Entwicklung von Natur und Landschaft“ enthalten und zielt darauf ab, „unzumutbarer Belästigungen“ zu vermeiden. Allerdings wurde ...
Posted on 28/12/24

Nachbarschaftspflicht zur Rücksichtnahme auf Natur
Nach dem Grundsatz des § 364 ABGB (Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch) wird die Ausübung des Eigentumsrechts des Einzelnen dort eingeschränkt, wo Rechte Dritter verletzt oder das öffentliche Wohl beeinträchtigt wird. Demnach soll bei der Ausübung der Rechte des Einzelnen jeder auf den anderen Rücksicht nehmen. § 354 ...
Posted on 27/12/24

