Mit einem neuen Paragrafen im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) werden Bäume im städtischen Bereich explizit aus der Gebäudehaftung herausgenommen. Die Beweislastumkehr entfällt. Mit der neuen Baumhaftung soll "überschießender Kahlschlag" verhindert und mehr "Natur in Österreichs Städten" ermöglicht werden.

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