Hinweis: Die Mitwirkung in der Gemeinschaft ist freiwillig und erfolgt nach eigenem Ermessen und auf eigene Verantwortung.

Idee Einbringen

Hier werden Ideen für die Mitwirkung der betroffenen Akteure am Schutz und an der Entwicklung der Gemeinschaft eingereicht: Idee Einbringen!

Mitwirkung

Um am Schutz und der Entwicklung der Gemeinschaft mitzuwirken:

  1. Anmeldung zur Mitwirkung – KOSTENLOS!
  2. Informieren: Anliegen, Alarm, Lösungen, News
  3. Engagieren: Enabler, Projekte, Umfragen, Events

    Übernimm die Rolle eines Leiters/Moderators, um Interaktion und Engagement zu koordinieren.

     

    Engagement

    • Galerie – Impressionen von Naturelementen und Landschaften.
    • Enabler – Förderer und Beschützer der lokalen Gemeinschaft.
    • Anliegen – Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse.
    • Alarm! – Gefahren für Lebensraum und die Gemeinschaft.
    • Lösungen – Ressourcen zur Entwicklung der Community.
    • Zirkularität - Elemente zur Entwicklung der Kreislaufwirtschaft.
    • Projekte – Initiativen für nachhaltige Gemeinschaftsentwicklung.
    • Erhebungen – Erfassung der Auffassung der Gemeinschaft.
    • News – Berichte über Gemeinschaftsschutz und -entwicklung.
    • Events – Veranstaltungen zu Fragen von gemeinsamem Interesse.

    Umfrage zum Lebensraum in Baden

    Ziel der Umfrage zum Lebensraum in Baden ist es, die Meinung der Bevölkerung, der Erwerbstätigen und der Gäste in Baden über die Gestaltung und Entwicklung des Lebensraumes und die Schutzmaßnahmen gegen die Bedrohung des Lebensraumes in der Gemeinde zu erheben.  Mach mit!

    Impressionen aus der Community

    Galerie – Naturelemente und Landschaften

    Urheberrechtshinweis: Wir verwenden öffentlich zugängliche Informationen, einschließlich Logos und Stadtwappen, im öffentlichen Interesse und nutzen urheberrechtlich geschützte Werke nicht kommerziell.  Dies geschieht für transformative und gemeinnützige Bildungszwecke, so dass diese „faire Nutzung“ von oder der „faire Umgang“ mit urheberrechtlich geschützten Werken in Ländern, die die Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst angenommen haben, keine Verletzung des Urheberrechts darstellt.  Die EU-Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt erlaubt ausdrücklich die nichtkommerzielle Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken zu Illustrationszwecken.