Hinweis: Die Mitwirkung in der Gemeinschaft ist freiwillig und erfolgt nach eigenem Ermessen und auf eigene Verantwortung.

Idee Einbringen

Hier werden Ideen für die Mitwirkung der betroffenen Akteure am Schutz und an der Entwicklung der Gemeinschaft eingereicht: Idee Einbringen!

Mitwirkung

Um am Schutz und der Entwicklung der Gemeinschaft mitzuwirken:

  1. Anmeldung zur Mitwirkung – KOSTENLOS!
  2. Informieren: Anliegen, Alarm, Lösungen, News
  3. Engagieren: Enabler, Projekte, Umfragen, Events

    Übernimm die Rolle eines Leiters/Moderators, um Interaktion und Engagement zu koordinieren.

     

    Engagement

    • Galerie – Impressionen von Naturelementen und Landschaften.
    • Enabler – Förderer und Beschützer der lokalen Gemeinschaft.
    • Anliegen – Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse.
    • Alarm! – Gefahren für Lebensraum und die Gemeinschaft.
    • Lösungen – Ressourcen zur Entwicklung der Community.
    • Zirkularität - Elemente zur Entwicklung der Kreislaufwirtschaft.
    • Projekte – Initiativen für nachhaltige Gemeinschaftsentwicklung.
    • Erhebungen – Erfassung der Auffassung der Gemeinschaft.
    • News – Berichte über Gemeinschaftsschutz und -entwicklung.
    • Events – Veranstaltungen zu Fragen von gemeinsamem Interesse.

    Erhebung zum Schutz von Lebensraum vor Naturgefahren

    Ziel der Erhebung zum Schutz von Lebensraum vor Naturgefahren ist es, die Politik zu befragen, wer für den Schutz und für eventuelle Schäden aufkommen soll.  Es gilt also, die „Verantwortlichen“ zu identifizieren und zu klären, warum bestimmte Schutzmassnahmen und Schutzrechte nicht umgesetzt wurden bzw. gewährleistet werden sowie wer dafür verantwortlich ist.

    Impressionen aus der Community

    Galerie – Naturelemente und Landschaften

    Urheberrechtshinweis: Wir verwenden öffentlich zugängliche Informationen, einschließlich Logos und Stadtwappen, im öffentlichen Interesse und nutzen urheberrechtlich geschützte Werke nicht kommerziell.  Dies geschieht für transformative und gemeinnützige Bildungszwecke, so dass diese „faire Nutzung“ von oder der „faire Umgang“ mit urheberrechtlich geschützten Werken in Ländern, die die Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst angenommen haben, keine Verletzung des Urheberrechts darstellt.  Die EU-Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt erlaubt ausdrücklich die nichtkommerzielle Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken zu Illustrationszwecken.