Das Wiener Baumschutzgesetz zum Schutz des Baumbestandes betrifft alle Bäume (ab einem Stammumfang von 40 Zentimetern) in der Bundeshauptstadt, auch private. Wer fällen will, braucht eine Genehmigung. Das niederösterreichische Baumschutzgesetz – gibt es in dieser Art nicht. Wenngleich Gemeinden über das Naturschutzgesetz eine gewisse Handhabe hätten.