Gregory Autin | January 18, 2025

Ist die von der Politik so oft geforderte Eigenverantwortung für den Schutz der Gemeinde auch eine Verantwortungsverweigerung?  Ist dies eine Rechtfertigung für das Versagen von Politik und Behörden bei der Raumplanung und Flächennutzung zum Schutz von Leben, Lebensraum und Eigentum?

§ 3 Gemeindegesetz (GG) Abs. 1: „Die Aufgaben der Gemeinde sind nach den Grundsätzen der Gesetzmäßigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu besorgen. Auf den Schutz der Umwelt zur Erhaltung der Lebensgrundlagen für Menschen, Tiere und Pflanzen ist Bedacht zu nehmen.“  Darüber hinaus hat die Gemeinde hat Parteistellung in den Verwaltungsverfahren, die zur Wahrung ihrer Interessen, einschließlich jener des Orts- und Landschaftsbildes und der örtlichen Raumordnung, durchgeführt werden müssen.

NÖ Raumordnungsgesetz 2014 § 31 (9) Satz 1: Zur Ortsbildgestaltung oder um unzumutbare Belästigungen zu vermeiden, dürfen bestimmte Teile oder ein bestimmtes Ausmaß von Grundflächen zu Freiflächen erklärt werden.  Auf diesen Freiflächen dürfen keine Vorhaben […] errichtet werden.“

Gemäß Art. 118 B-VG (Bundesverfassungsgesetz) Abs. 4: „Die Gemeinde hat die Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches im Rahmen der Gesetze und Verordnungen des Bundes und des Landes in eigener Verantwortung frei von Weisungen […] außerhalb der Gemeinde zu besorgen“.  Gemäß Abs. 5: „Der Bürgermeister, die Mitglieder des Gemeindevorstandes […] sind für die Erfüllung ihrer dem eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde zugehörigen Aufgaben dem Gemeinderat verantwortlich“.

Ziel der Erhebung zum Schutz von Lebensraum vor Naturgefahren ist es, die Politik zu befragen, wer für den mangelnden Schutz und wer für die entstandenen Schäden aufkommen soll.  Es gilt also, die „Verantwortlichen“ zu identifizieren und zu klären, warum bestimmte Schutzmassnahmen bzw. -rechte nicht umgesetzt wurden und andere versagt haben, sowie wer für den Schutz verantwortlich ist.  Ich fordere daher von Ihnen die Erfüllung des Schutzes der Gemeinde auch im Namen meiner Familie und der Gemeinde insgesamt.

Der Schutz der Gemeinde ist keine politische Ideologie oder freiwillig.  Sondern eine Pflicht!

Share this!

Discussion

Subscribe
Notify of
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments