Gregory Autin | January 16, 2025
Anders als der Klimabonus stand die Förderung der thermischen Sanierung nicht auf der Empfehlungsliste der Experten für die Sanierung des Bundeshaushalts. Trotz aller gegenteiligen Beteuerungen wird dies nun wohl nicht so bleiben.
Mit dem Umweltförderungsgesetz (UFG) 2023, das am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist, wurden die Mittel für die Sanierungsoffensive zur thermischen Sanierung und zum Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme von 2,445 Milliarden Euro für den Zeitraum 2023-2027 um 1,2 Milliarden Euro für den Zeitraum 2024 bis 2026 erhöht.
Die Sorge, dass die Förderung von der künftigen Regierung gekürzt werden könnte, dürfte viele Menschen dazu veranlasst haben, schnell einen Antrag für die geförderten Klimamaßnahmen zu stellen. In der Folge wurden die Förder- und Sanierungsoffensive der Bundesregierung mit dem „Sanierungsbonus“ und „Raus aus Öl und Gas“ Ende 2024 eingestellt.
Damit ist die Bundesförderung für den Kesseltausch von fossilen auf erneuerbare Energieträger und für die thermische Sanierung ausgelaufen. Zur Beruhigung wird jedoch behauptet, dass die Förderungen „natürlich vorbehalten“ sind, wenn sich bereits jemand dafür registriert hat.
Wie das Budgetloch gestopft werden kann, war eine wichtige Bedingung für die Koalition zwischen FPÖ und ÖVP. Doch ohne neue Steuern wird weiter bei Ausgaben gespart, die die FPÖ politisch nicht unterstützt, wie etwa beim Klimaschutz. Der Klimaschutz soll nun auf „Eigenverantwortung“ beruhen.
Auch bei vielen Infrastrukturprojekten mischt die künftige blau-schwarze Regierung die Karten neu, denn beide Parteien stehen dem Straßenbau deutlich positiver gegenüber als die Grünen. In FPÖ- und ÖVP-Kreisen heißt es sogar, dass bereits geplante und baureife Projekte wie der Straßenbau, vorgezogen werden könnten, wenn die künftige Regierung die Straßen ausbaut.
Angesichts der zunehmenden Bedrohung durch den Klimawandel ist es jedoch sozioökonomisch falsch und kontraproduktiv, den Haushalt auf Kosten des Umwelt- und Klimaschutzes zu sanieren oder die durch staatliche Versäumnisse verursachten Schäden zu decken. Dies kann auch nicht der „Eigenverantwortung“ der Betroffenen überlassen werden.