Gregory Autin | June 17, 2024

Bürgerschaftliches Engagement und Mitwirkung sind entscheidend für die nachhaltige Entwicklung des sozioökonomischen Umfelds des Landes, die Stärkung des politischen Vertrauens und die Festigung der demokratischen Werte.  Bürgerbeteiligung erfordert die direkte Einbeziehung der Bevölkerung in den Entscheidungsprozess der politischen Entscheidungsträger.

Laut einer aktuellen Umfrage des WWF Österreich (»Neue Umfrage: Über 80 Prozent fordern Zustimmung Österreichs zum EU-Renaturierungsgesetz«) sprechen sich 82 Prozent der Bevölkerung für die Zustimmung Österreichs zum EU-Renaturierungsgesetz aus, während mehrere Landeshauptleute und die ÖVP-Regierungsmitglieder sowie ÖVP- und FPÖ-Politiker dagegen sind.  Die Umfrage zeigt stattdessen einen klaren Auftrag an die Politik, die Natur und unsere Lebensgrundlagen zu schützen.

Die Umfrage zeigt, dass die österreichische Bevölkerung das EU-Gesetz quer durch alle Parteien stark befürwortet, wobei die stärkste Unterstützung von Sympathisanten der Grünen, der SPÖ und der NEOS mit jeweils deutlich über 90 % kommt.  Aber auch die Mehrheit der erklärten ÖVP- und FPÖ-Anhänger wäre dafür, dass Österreich dem EU-Recht zustimmt – immerhin 72% bzw. 61% antworteten mit „auf jeden Fall“ bzw. „eher doch“.  Gleichzeitig halten es mehr als zwei Drittel der Befragten für „ungerechtfertigt“, dass mehrere Landeshauptleute die Verabschiedung des Gesetzes verhindern wollen.

In einem Rechtsstaat und einer echten Demokratie ist die Bevölkerung die treibende Kraft für die Entwicklung und den Schutz des Gemeinwesens.  Die aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist entscheidend für den Schutz und die gerechte und nachhaltige soziale, wirtschaftliche und ökologische Entwicklung des Landes.

Österreich ist Vertragspartei der Aarhus-Konvention, eines internationalen Abkommens, das allen Menschen Rechte im Umweltschutz einräumt.  Zu den Aufgaben der Behörden gehört es, die Rechte der Bürger auf Naturschutz zu gewährleisten und zu fördern und Formen der „kooperativen Zusammenarbeit“ zu nutzen, um die Ziele und Grundsätze des Naturschutzes zu erreichen.

Stattdessen entscheidet die politische Ebene nach eigenem Kalkül über Leben und Tod der Natur.   Diese Bevormundung missachtet eklatant das Mitspracherecht der Bürger bei Entscheidungen über Naturschutzmaßnahmen.

Share this!

Discussion

Subscribe
Notify of
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments