Das Lieferkettengesetz (LKGS) der EU soll Unternehmen stärker in die Pflicht nehmen. So sollen sie künftig die Einhaltung der Menschenrechte und des Umweltschutzes entlang ihrer gesamten Lieferkette sicherstellen – vom Abbau der Rohstoffe bis hin zum Verkauf. Das LKGS verpflichtet die Unternehmen, bei der Herstellung und Lieferung ihrer Produkte entlang der Lieferkette mehr Verantwortung zu übernehmen. Sie werden sowohl die Einhaltung der Menschenrechte als auch die Einhaltung der geltenden Umweltstandards kontrollieren und durchsetzen müssen und dabei Risiken für die Menschenrechte und die Umwelt prüfen und darüber berichten.