Gregory Autin | November 15, 2023

Bekanntlich ist eines der Kriterien für die Eintragung in die UNESCO-Welterbeliste (siehe Kriterien), dass die Stätten herausragende natürliche Merkmale oder Gebiete von außergewöhnlicher natürlicher Schönheit und ästhetischer Bedeutung aufweisen müssen.  Sie müssen auch die In-situ-Erhaltung „der biologischen Vielfalt bedeutendsten und typischsten natürlichen Lebensräume enthalten“, die sich in den Zielen des NÖ Naturschutzgesetzes § 1 widerspiegeln, nämlich „die Natur in allen ihren Erscheinungsformen … zu erhalten, wiederherzustellen oder zu verbessern“.

Ende 2019 wurde eine Baumschutzverordnung weitgehend fertiggestellt, vordergründig nur um die Voraussetzungen für die Aufnahme von Baden bei Wien in die UNESCO-Welterbeliste der „Great Spa Towns of Europe“ zu erfüllen.  Nach der Aufnahme in die Liste und vier Jahre später wurde die Baumschutzverordnung dem Gemeinderat noch immer nicht zur Billigung vorgelegt.

In den letzten vier Jahren wurden in Baden zahlreiche Bäume auf Privatgrundstücken willkürlich und mit Duldung der lokalen Behörden abgeholzt (siehe Bild).  Die zuständigen Behörden der Stadt Baden und der Bezirkshauptmannschaft haben trotz Kenntnis der Bedrohung nichts unternommen, um diese fortschreitende Zerstörung von Natur und Umwelt in Baden zu verhindern oder zu stoppen.

Die Bezirkshauptmannschaft Baden hat sich nun klar dazu geäußert, dass Eigentümer die Natur auf ihrem Privatgrundstück nach Belieben zerstören dürfen, vermeintlich mit Ausnahme von „geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen“.  Das bedeutet, dass ohne eine Baumschutzverordnung alle Bäume der Stadt, mit Ausnahme derjenigen, die auf dem Grundstück des Eigentümers ausdrücklich geschützt sind, willkürlich abgeholzt werden können – auch in den „Schutzzonen“ der Stadt.

Die UNESCO, die für die Aufnahme und Erhaltung von Baden bei Wien als eine der „UNESCO Great Spa Towns of Europe“ verantwortlich ist, ist nun gefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um Baden vor weiterer Zerstörung von Natur, Umwelt und Lebensräumen zu schützen.  Dies ist daher ein dringender Appell an die österreichische UNESCO-Kommission, sich für den Erhalt dieser Welterbestätte einzusetzen und die notwendigen Sofortmaßnahmen zu ergreifen.

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