Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Baden hat in seiner Sitzung am 29.03.2022 die Änderung des Bebauungsplans 1986 (Bebauungsvorschriften) beschlossen. Die Verordnung umfasst Allgemeine Bebauungsvorschriften, Bauliche Ausnutzbarkeit, Bebauungsvorschriften für Bauwerke im Grünland und für Schutzzonen, Abschnitt: für die Badeteiche in Leesdorf-Süd, Abschnitt: Freiflächen, Abschnitt: Planzeichenergänzung. GemaB § 34 des NO Raumordnungsgesetzes 2014 i.d.dzt.g.F. wird der Bebauungsplan in der Stadtgemeinde Baden dahingehend geandert. Die Bebauungsvorschriften wurden abgeandert und neu formuliert.