Um strategische Überlegungen zum vorsorgenden Umweltschutz auf höheren Planungsebenen ansetzen zu können, wurde am 27. Juni 2001 die Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme verabschiedet. Ziel der Richtlinie ist es, die Beurteilungsgrundlagen im Rahmen der Ausarbeitung und Annahme umwelterheblicher Pläne und Programme zu verbessern und so ein hohes Schutzniveau für die Umwelt und Fortschritte auf dem Weg einer nachhaltigen Entwicklung zu gewährleisten, wobei schadensbegrenzende Maßnahmen bei der Beurteilung miteinbezogen werden können.
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