Für die Einschreibung in die UNESCO-Welterbeliste ist neben dem außergewöhnlichen universellen Wert, der Authentizität und Integrität der nominierten Welterbestätte auch ein funktionierendes Schutz- und Managementsystem, das für den Schutz, die Pflege, die Nachhaltigkeit und die Vermittlung der Welterbestätte sorgt.  Mit der Eintragung in die UNESCO-Welterbeliste verpflichten sich die Great Spa Towns of Europe, Schutzinstrumente zur Erhaltung des außergewöhnlichen universellen Wertes (engl. OUV steht für outstanding universal value) und Planungsinstrumente zur nachhaltigen Entwicklung auf der Grundlage des geltenden Rechts zu ergreifen.

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